Veröffentlichung FMBl. 2010/09 S. 178 vom 18.10.2010

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Az.: 17 - H 2202 - 001 - 40 120/10
633-F
633-F
 
Jahresabschluss
über Bundeseinnahmen und -ausgaben
für das Haushaltsjahr 2010
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 18. Oktober 2010  Az.: 17 - H 2202 - 001 - 40 120/10
 
 
Diese Bekanntmachung richtet sich an alle Behörden des Freistaates Bayern, die mit Haushaltseinnahmen und -ausgaben des Bundes befasst sind.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Rundschreiben vom 21. September 2010 (wird im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kürze veröffentlicht sowie im HKR-Dialogverfahren und im Internet unter http://kkr.bund.de in elektronischer Form bereitgestellt) Folgendes bestimmt:
Letzter Zahlungstag für Einnahmen und Ausgaben zu Lasten des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2010 ist der
30. Dezember 2010.
Nach dem 30. Dezember 2010 dürfen für das Haushaltsjahr 2010 nur noch Zahlungen geleistet werden, die im Haushaltsjahr 2010 fällig waren (§ 72 Abs. 3 BHO). Kassenanordnungen, die nach dem 30. Dezember 2010 bei den Bundeskassen Halle/Saale, Halle/Saale (Außenstelle Ebersbach), Kiel, Trier und Weiden/Oberpfalz (im Folgenden: Bundeskassen) eingehen, werden unabhängig von der Angabe des Haushaltsjahres grundsätzlich im Haushaltsjahr 2011 ausgeführt.
Zahlungen für das Haushaltsjahr 2011 dürfen nur in den Fällen des § 72 Abs. 4 BHO im Haushaltsjahr 2010 geleistet werden.
Bundessteuern und andere Einnahmen (§ 72 Abs. 5 BHO), die bis zum 30. Dezember 2010 bei den Bundeskassen eingehen, werden noch in den Büchern für das Haushaltsjahr 2010 nachgewiesen (§ 72 Abs. 2 BHO).
Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2010 sind den Bundeskassen so früh wie möglich, spätestens bis zum 10. Dezember 2010, zuzuleiten. Dieser Termin garantiert die Verarbeitung der Anordnungen für das Haushaltsjahr 2010 bei den Bundeskassen. Ausnahmen zu dieser Terminsetzung sind nur in den nachfolgend genannten Fällen möglich.
Zahlungs- und Buchungsdatenträger (elektronische Schnittstelle Druckbild F13) für das Haushaltsjahr 2010 sind den Bundeskassen frühzeitig, spätestens bis zum 17. Dezember 2010, zuzuleiten.
Anordnungsdatenträger (elektronische Schnittstelle Druckbild F15) für das Haushaltsjahr 2010 sind den Bundeskassen frühzeitig, spätestens bis zum 21. Dezember 2010, zuzuleiten.
Kassenanordnungen, Zahlungs- und Buchungsdatenträger sowie Anordnungsdatenträger, welche die Bewirtschafter erst nach den oben genannten Terminen fertigen können, weil Zahlungsverpflichtungen erst nach diesem Datum entstehen, können bei den Bundeskassen nur nach vorheriger Abstimmung mit deren Leitern abgegeben werden.
Die anordnenden Dienststellen sind für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Erfassungsdaten in den Kassenanordnungen und das Vorhandensein verfügbarer Mittel verantwortlich. Dazu ist die rechtzeitige Prüfung der noch verfügbaren Haushaltsmittel im HICO-Dialog/HKR@Web oder anhand der Kontoauszüge erforderlich.
Von den anordnenden Dienststellen ist sicherzustellen, dass die Kassenpost während der Jahresabschlussarbeiten mit eigenem Brief oder Paket an die Bundeskassen gesandt wird. Bei Zuleitung durch Sammelpost können Belege verspätet bei den Bundeskassen eingehen.
Als letzte Erfassungs- und Anordnungstage im HICO-Dialog und F05-Dialogerfassung werden festgelegt:
Für Teilnehmer an der F05-Dialogerfassung der 30. Dezember 2010 (HKR-Buchungstag 3. Januar 2011).
Für alle HICO-Buchungen der 10. Januar 2011 (HKR-Buchungstag 11. Januar 2011).
Für Zwecke der Rechnungslegung im Bereich Haushalt wird die HICO-Belegerfassung von Dispositionsbelegen (Zuweisungen, Rückrufe und Solländerungen) über diesen Termin hinaus zugelassen. Der letzte Erfassungstag wird rechtzeitig im HICO-Dialog bekannt gegeben.
Letzter Erfassungs- und Anordnungstag im ZÜV-Dialog ist der 30. Dezember 2010 (ZÜV-Buchungstag 31. Dezember 2010).
Letzter Anordnungstag ist für die Anwender der elektronischen Schnittstellen (Druckbilder F13z und F15z):
Für Annahme- und Auszahlungsanordnungen, deren Aufhebungen, sowie für alle Geschäftsvorfälle des Zahlungsüberwachungsverfahren der 29. Dezember 2010; letztes Ausführungsdatum der elektronischen Schnittstelle Druckbild F13z ist der 30. Dezember 2010. In begründeten Ausnahmefällen können Einzahlungen und Auszahlungen nach Rücksprache mit der zuständigen Bundeskasse und dem Bundesministerium der Finanzen, Referat II A 6, bis zum 6. Januar 2011 angeordnet werden.
Für alle anderen Buchungen (hauptsächlich Buchung von Festlegungen und Verpflichtungen; nicht Buchung von Dispositionsbelegen, siehe dazu folgenden Aufzählungsstrich) der 10. Januar 2011.
Für Zwecke der Rechungslegung im Bereich Haushalt (Dispositionsbelege: Zuweisungen, Rückrufe, Solländerungen) bis zu dem im HICO-Dialog bekannt gegebenen Datum.
Elektronische Bezügeanordnungen sind bis zu den in den statusgruppenspezifischen BADV-Terminplänen genannten Zeitpunkten zu erteilen.
Formularbezogene Bezügeanordnungen sind dem BADV bis zu den folgenden Zeitpunkten zuzuleiten:
Bei Besoldungs- und Versorgungsbezügen bis zum 12. November 2010.
Bei Tarifbezügen bis zum 3. Dezember 2010.
Zahlungen mit Fälligkeit am 31. Dezember 2010 werden bereits am 30. Dezember 2010 ausgeführt, wenn sie telegrafisch angeordnet werden. Auf anderem Wege angeordnete Zahlungen werden am 3. Januar 2011 ausgeführt.
Terminierte Zahlungen für das Haushaltsjahr 2011 können systembedingt erst ab dem 21. Dezember 2010 ausgeführt werden.
Der Abruf von Bundesmitteln (Haushaltsjahr 2010) durch Zuwendungsempfänger und Bundesmittel verwaltende Stellen außerhalb der Bundesverwaltung ist nach der Neufassung der Abrufrichtlinie und der Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen mit Erlass vom 12. März 2010 – II A 6 - H 2074 - 1/05 – (Dok. 2010/0174780) bis zum 30. Dezember 2010 möglich. Auszahlungsbelege dazu müssen den zuständigen Bundeskassen spätestens am 29. Dezember 2010 um 14:00 Uhr vorliegen.
Letzter Buchungstag für die im IT-Verfahren Darlehen geführten Personen- und Vermögenskonten ist der 7. Januar 2011.
 
Weigert
Ministerialdirektor