Veröffentlichung FMBl. 2011/11 S. 354 vom 02.11.2011

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Az.: 17 - H 2202 - 001 - 37 407/11
633-F
633-F
Jahresabschluss
über Bundeseinnahmen und -ausgaben
für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 2. November 2011  Az.: 17 - H 2202 - 001 - 37 407/11
 
Diese Bekanntmachung richtet sich an alle Behörden des Freistaates Bayern, die mit Haushaltseinnahmen und -ausgaben des Bundes befasst sind.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Rundschreiben vom 29. September 2011 (Gz.: II A 6 - H 2202/11/1001) Folgendes bestimmt:
Letzter Zahlungstag für Einnahmen und Ausgaben zu Lasten des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2011 ist der
30. Dezember 2011.
Nach dem 30. Dezember 2011 dürfen für das Haushaltsjahr 2011 nur noch Zahlungen geleistet werden, die im Haushaltsjahr 2011 fällig waren (§ 72 Abs. 3 BHO). Kassenanordnungen, die nach dem 30. Dezember 2011 bei den Bundeskassen Halle/Saale, Kiel, Trier und Weiden/Oberpfalz (im Folgenden: Bundeskassen) eingehen, werden unabhängig von der Angabe des Haushaltsjahres grundsätzlich im Haushaltsjahr 2012 ausgeführt.
Zahlungen für das Haushaltsjahr 2012 dürfen nur in den Fällen des § 72 Abs. 4 BHO im Haushaltsjahr 2011 geleistet werden.
Bundessteuern und andere Einnahmen (§ 72 Abs. 5 BHO), die bis zum 30. Dezember 2011 bei den Bundeskassen eingehen, werden noch in den Büchern für das Haushaltsjahr 2011 nachgewiesen (§ 72 Abs. 2 BHO).
Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2011 sind den Bundeskassen so früh wie möglich, spätestens bis zum 16. Dezember 2011, zuzuleiten. Dieser Termin garantiert die rechtzeitige Verarbeitung der Anordnungen für das Haushaltsjahr 2011 bei den Bundeskassen. Ausnahmen zu dieser Terminsetzung sind nur in den nachfolgend genannten Fällen möglich.
Sollen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011 über die Schnittstellen F13 und F15 angeordnet werden, sind die Sammelanordnungen und die Datenträger den Bundeskassen frühzeitig, spätestens bis zum 21. Dezember 2011, zuzuleiten.
Kassenanordnungen, Zahlungs- und Buchungsdatenträger sowie Anordnungsdatenträger, welche die Bewirtschafter erst nach den oben genannten Terminen fertigen können, weil Zahlungsverpflichtungen erst nach diesem Datum entstehen, können bei den Bundeskassen nur nach vorheriger Abstimmung mit deren Leitern abgegeben werden.
Die anordnenden Dienststellen sind für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Erfassungsdaten in den Kassenanordnungen und das Vorhandensein verfügbarer Mittel verantwortlich. Dazu ist die rechtzeitige Prüfung der noch verfügbaren Haushaltsmittel im HICO-Dialog/HKR@Web oder anhand der Kontoauszüge erforderlich.
Von den anordnenden Dienststellen ist sicherzustellen, dass die Kassenpost während der Jahresabschlussarbeiten mit eigenem Brief oder Paket an die Bundeskassen gesandt wird. Bei Zuleitung durch Sammelpost können Belege verspätet bei den Bundeskassen eingehen.
Als letzte Erfassungs- und Anordnungstage im HICO-Dialog und F05-Dialogerfassung werden festgelegt:
Für Teilnehmer an der F05-Dialogerfassung der 30. Dezember 2011 (HKR-Buchungstag 2. Januar 2012).
Für alle HICO-Buchungen der 9. Januar 2012 (HKR-Buchungstag 10. Januar 2012).
Für Zwecke der Rechnungslegung im Bereich Haushalt wird die HICO-Belegerfassung von Dispositionsbelegen (Zuweisungen, Rückrufe und Solländerungen) über diesen Termin hinaus zugelassen. Der letzte Erfassungstag wird rechtzeitig im HICO-Dialog bekannt gegeben.
Letzter Erfassungs- und Anordnungstag im ZÜV-Dialog ist der 30. Dezember 2011 (ZÜV-Buchungstag 31. Dezember 2011).
Letzter Tag für die Nutzung der Schnittstellen F13z und F15z ist:
für Annahme- und Auszahlungsanordnungen, deren Aufhebungen, sowie für alle Geschäftsvorfälle des Zahlungsüberwachungsverfahrens der 29. Dezember 2011; letztes Ausführungsdatum der Schnittstelle F13z ist der 30. Dezember 2011. In begründeten Ausnahmefällen können Einzahlungen und Auszahlungen nach Rücksprache mit der zuständigen Bundeskasse und dem Bundesministerium der Finanzen, Referat II A 6, bis zum 5. Januar 2012 angeordnet werden.
für alle anderen Buchungen (hauptsächlich Buchung von Festlegungen und Verpflichtungen; nicht Buchung von Dispositionsbelegen, siehe dazu folgenden Aufzählungsstrich) der 9. Januar 2012.
für Zwecke der Rechungslegung im Bereich Haushalt (Dispositionsbelege: Zuweisungen, Rückrufe, Solländerungen) bis zu dem im HICO-Dialog bekannt gegebenen Datum.
Für Behörden und Dienststellen, die dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen – Dienstleistungszentrum – (BADV) Bezügeanordnungen erteilen, die zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 gebucht werden sollen, gilt Folgendes:
Elektronische Bezügeanordnungen sind bis zu den in den statusgruppenspezifischen BADV-Terminplänen genannten Zeitpunkten zu erteilen.
Formularbezogene Bezügeanordnungen sind dem BADV bis zu den folgenden Zeitpunkten zuzuleiten:
Bei Besoldungs- und Versorgungsbezügen bis zum 11. November 2011.
Bei Tarifbezügen bis zum 5. Dezember 2011.
Zahlungen mit Fälligkeit am 31. Dezember 2011 werden bereits am 30. Dezember 2011 ausgeführt, wenn sie telegrafisch angeordnet werden. Auf anderem Wege angeordnete Zahlungen werden am 2. Januar 2012 ausgeführt.
Terminierte Zahlungen für das Haushaltsjahr 2012 können systembedingt erst ab dem 21. Dezember 2011 ausgeführt werden.
Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011 im Rahmen des Abrufverfahrens sind nach der geltenden Fassung der Abrufrichtlinie und der Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen bis zum 30. Dezember 2011 möglich. Die dazu erforderlichen Auszahlungsbelege müssen den zuständigen Bundeskassen spätestens am 29. Dezember 2011 um 15:00 Uhr vorliegen.
Letzter Buchungstag für die im IT-Verfahren Darlehen geführten Personen- und Vermögenskonten ist der 5. Januar 2012.
Hinsichtlich der Regelungen zu Auszahlungen aus dem Sondervermögen des Bundes „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF), insbesondere nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), wird auf das FMS an die obersten Staatsbehörden vom 7. Oktober 2011 (Az.: 11 - H 1216 - 002 - 37 267/11) verwiesen.
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. September 2011 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht sowie im HKR-Dialogverfahren und im Internet unter http://kkr.bund.de in elektronischer Form bereitgestellt.
 
Weigert
Ministerialdirektor