Veröffentlichung FMBl. 2011/11 S. 359 vom 11.11.2011

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Az.: PE - P 3534 - 002 - 40 395/11
Durchführung der Qualifikationsprüfung
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer 2012
 
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 11. November 2011    Az.: PE - P 3534 - 002 - 40 395/11
 
 
In der Zeit vom 5. bis 12. Juli 2012 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer 2012 für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2009 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2009 mit der Ausbildung begonnen haben.
 
Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer 2012 erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 23. bis 30. Oktober 2012 statt.
 
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl I S. 1581), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 29. Juli 2002 (BGBl I S. 2917).
 
Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 1. März 2012 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor