Veröffentlichung FMBl. 2011/12 S. 364 vom 29.11.2011

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Az.: IT1 - C 1001 - 005 - 71 347/11
2003.4-F
2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung zu Standards und Richtlinien
für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 29. November 2011  Az.: IT1 - C 1001 - 005 - 71 347/11
 
Die Bayerische Staatsregierung hat den Staatssekretär der Finanzen zum 1. August 2009 zum Beauftragten der Staatsregierung für Informations- und Kommunikationstechnik (IT-Beauftragter) bestellt. Damit ist auch die Festlegung von Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik in der bayerischen Verwaltung vom Staatsministerium des Innern auf den IT-Beauftragten übergegangen.
 
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl S. 657), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 10. November 2008 (AllMBl S. 707), wird wie folgt geändert:
1.
Im einleitenden Absatz werden die Worte „IuK-Vorhaben im Einklang unter anderem mit den von der Zentralen IuK-Leitstelle im Bayerischen Staatsministerium des Innern festgelegten Standards und Richtlinien“ durch die Worte „IKT-Vorhaben im Einklang unter anderem mit den von der Stabsstelle des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung festgelegten Standards und Richtlinien“ ersetzt.
2.
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Verbindliche IKT-Standards“.
b)
Im Absatz werden die Worte „IuK-Standards“ durch die Worte „IKT-Standards“ und die Worte „IuK-Vorhaben“ durch die Worte „IKT-Vorhaben“ ersetzt sowie die Worte
„BayITS-03 Webanwendungen im Internet und im Behördennetz (Intranet)“,
„BayITS-04 Betriebssystem für Client – Fat Client“,
„BayITS-05 E-Mail-Client“,
„BayITS-06 Webbrowser“,
„BayITS-09 Office-Paket“,
„BayITS-10 PDF-Konverter“,
„BayITS-13 Virenscanner für PC-Arbeitsplatz“ und
„BayITS-15 Projektmanagementsysteme“
gestrichen.
3.
In Nr. 3 Satz 2 werden nach den Worten „BayITSiR-12 E-Mail-Verkehr im BYBN“ in der nächsten Zeile folgende Worte angefügt:
„BayITSiR-13 Sicherheit von IT-unterstützten Endgeräten“.
4.
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Veröffentlichung und Fortschreibung der IKT-Standards und Richtlinien“.
b)
Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Standards und Richtlinien werden von der Stabsstelle des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung aktualisiert und fortgeschrieben und im Bayerischen Behördennetz in der jeweils gültigen Version bekannt gemacht (www.cio.bayern.de).“
c)
Satz 4 wird aufgehoben.
d)
Der bisherige Satz 5 wird Satz 4 und erhält folgende Fassung:
„Staatliche Dienststellen im Sinn von Nr. 1 sowie kommunale Verwaltungen, die noch nicht an das Bayerische Behördennetz angeschlossen sind, erhalten die IKT-Standards und Richtlinien auf Anfrage von der Stabsstelle des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung.“
 
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 in Kraft.
 
 
Franz  Josef Pschierer
IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung