2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung zu Standards und Richtlinien
für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 29. November 2011 Az.: IT1 - C 1001 - 005 - 71 347/11
Die Bayerische Staatsregierung hat den Staatssekretär der Finanzen zum 1. August 2009 zum Beauftragten der Staatsregierung für Informations- und Kommunikationstechnik (IT-Beauftragter) bestellt. Damit ist auch die Festlegung von Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik in der bayerischen Verwaltung vom Staatsministerium des Innern auf den IT-Beauftragten übergegangen.
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl S. 657), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 10. November 2008 (AllMBl S. 707), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im einleitenden Absatz werden die Worte „IuK-Vorhaben im Einklang unter anderem mit den von der Zentralen IuK-Leitstelle im Bayerischen Staatsministerium des Innern festgelegten Standards und Richtlinien“ durch die Worte „IKT-Vorhaben im Einklang unter anderem mit den von der Stabsstelle des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung festgelegten Standards und Richtlinien“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
- „Verbindliche IKT-Standards“.
- b)
- Im Absatz werden die Worte „IuK-Standards“ durch die Worte „IKT-Standards“ und die Worte „IuK-Vorhaben“ durch die Worte „IKT-Vorhaben“ ersetzt sowie die Worte
- „BayITS-03 Webanwendungen im Internet und im Behördennetz (Intranet)“,
- „BayITS-04 Betriebssystem für Client – Fat Client“,
- „BayITS-05 E-Mail-Client“,
- „BayITS-06 Webbrowser“,
- „BayITS-09 Office-Paket“,
- „BayITS-10 PDF-Konverter“,
- „BayITS-13 Virenscanner für PC-Arbeitsplatz“ und
- „BayITS-15 Projektmanagementsysteme“
- gestrichen.
- 3.
- In Nr. 3 Satz 2 werden nach den Worten „BayITSiR-12 E-Mail-Verkehr im BYBN“ in der nächsten Zeile folgende Worte angefügt:
- „BayITSiR-13 Sicherheit von IT-unterstützten Endgeräten“.
- 4.
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
- „Veröffentlichung und Fortschreibung der IKT-Standards und Richtlinien“.
- b)
- Satz 1 erhält folgende Fassung:
- „Die Standards und Richtlinien werden von der Stabsstelle des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung aktualisiert und fortgeschrieben und im Bayerischen Behördennetz in der jeweils gültigen Version bekannt gemacht (www.cio.bayern.de).“
- c)
- Satz 4 wird aufgehoben.
- d)
- Der bisherige Satz 5 wird Satz 4 und erhält folgende Fassung:
- „Staatliche Dienststellen im Sinn von Nr. 1 sowie kommunale Verwaltungen, die noch nicht an das Bayerische Behördennetz angeschlossen sind, erhalten die IKT-Standards und Richtlinien auf Anfrage von der Stabsstelle des
IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung.“
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 in Kraft.
Franz Josef Pschierer
IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung
IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung