Beim Finanzgericht München ist mit sofortiger Wirkung die Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (Besoldungsgruppe R 3) neu zu besetzen. Die Stelle kommt für Richterinnen und Richter in Betracht, die das Amt mindestens drei Jahre wahrnehmen können.
Bewerbungen werden binnen vier Wochen nach dem Erscheinungstag dieser Ausgabe des Amtsblatts in zweifacher Ausfertigung an den Präsidenten des Finanzgerichts München zur Weiterleitung an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen erbeten. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist unter den Voraussetzungen des Bayerischen Richtergesetzes grundsätzlich für ermäßigten Dienst geeignet.