2030.8.3-F
Änderung
der Bekanntmachung zu den Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
der Bekanntmachung zu den Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 12. Juli 2011 Az.: 25 - P 1820 - 0827 - 24 703/11
I.
Abschnitt 1 der Bekanntmachung zu den Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl S. 358, StAnz Nr. 35), geändert durch Bekanntmachung vom 23. August 2010 (FMBl S. 178, StAnz Nr. 34), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Satz 2 werden die Jahreszahl „2010“ durch die Jahreszahl „2011“, der Betrag „8.319 €“ durch den Betrag „8.765 €“ sowie der Betrag „6.179 €“ durch den Betrag „6.731 €“ ersetzt.
- 1.2
- In Satz 3 werden die Worte „§ 28 Abs. 2 Nr. 2 BayBhV“ durch die Worte „§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BayBhV“ ersetzt.
- 2.
- In Nr. 2 wird der Klammerzusatz „(www.bmi.bund.de, Öffentlicher Dienst & Verwaltung, Öffentlicher Dienst, Beamte, Beihilfe, Bescheinigung über die Beihilfeberechtigung)“ durch den Klammerzusatz „(www.bmi.bund.de, Themen, Öffentlicher Dienst und Verwaltung, Öffentlicher Dienst, Beamte, Beihilfe, Bescheinigung über die Beihilfeberechtigung)“ ersetzt.
II.
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 1.2 mit Wirkung vom 1. April 2011 in Kraft.
W e i g e r t
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor