Veröffentlichung FMBl. 2011/07 S. 301 vom 21.06.2011

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Az.: 25 - P 2518 - 001 - 22 943/11
2034.3.1-F, 2034.3.2-F
2034.3.1-F, 2034.3.2-F
 
Tarifverträge
für Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten
im öffentlichen Dienst der Länder
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen
 
vom 21. Juni 2011 Az.: 25 - P 2518 - 001 - 22 943/11
 
 
I.
 
Nachstehend werden folgende Tarifverträge zum Vollzug bekannt gegeben:
 
1.
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 10. März 2011,
 
2.
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) vom 10. März 2011,
 
3.
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für Praktikantinnen/Praktikanten vom 10. März 2011.
 
 
Diese Tarifverträge wurden getrennt, aber inhaltsgleich abgeschlossen mit
 
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Bundesvorstand –, diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
 
und
 
der dbb tarifunion, vertreten durch den Vorstand.
 
 
II.
 
Hinweise zur Durchführung der übrigen Tarifverträge ergehen in einem gesonderten Rundschreiben des Staatsministeriums der Finanzen. Dieses Rundschreiben wird nicht veröffentlicht. Die Tarifverträge sind im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Änderungstarifverträge) bzw. steht im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor
 
 
 
 
Änderungstarifvertrag Nr. 3
zum Tarifvertrag
für Auszubildende der Länder
in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
(TVA-L BBiG)
 
vom 10. März 2011
 
 
Zwischen
 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
 
einerseits
 
und
 
...
 
andererseits
 
wird Folgendes vereinbart:
 
 
§ 1
Wiederinkraftsetzung gekündigter Tarifvorschriften
 
Der gekündigte § 8 Abs. 1 des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 1. März 2009 wird für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. März 2011 wieder in Kraft gesetzt.
 
 
§ 2
Änderung des TVA-L BBiG
 
Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12. Oktober 2006, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 1. März 2009, wird wie folgt geändert:
 
1.
§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
 
"(1)
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende
a)
in der Zeit vom 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011
im ersten Ausbildungsjahr
714,13
 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr
765,74
 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr
813,07
 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr
878,74
 Euro,
 
b)
ab 1. Januar 2012
im ersten Ausbildungsjahr
733,70
 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr
786,29
 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr
834,52
 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr
901,44
 Euro,
 
2.
In § 19 Satz 3 wird das Datum "31. Dezember 2010" durch das Datum "31. Dezember 2012" ersetzt.
 
3.
In § 23 Abs. 4 Buchst. a wird das Datum "31. Dezember 2010" durch das Datum "31. Dezember 2012" ersetzt.
 
 
§ 3
Inkrafttreten
 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2011 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 1 mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
 
 
Berlin, den 10. März 2011
 
 
 
 
Änderungstarifvertrag Nr. 3
zum Tarifvertrag
für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen
(TVA-L Pflege)
 
vom 10. März 2011
 
 
Zwischen
 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
 
einerseits
 
und
 
 
andererseits
 
wird Folgendes vereinbart:
 
 
§ 1
Wiederinkraftsetzung gekündigter Tarifvorschriften
 
Der gekündigte § 8 Abs. 1 des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 1. März 2009 wird für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. März 2011 wieder in Kraft gesetzt.
 
 
§ 2
Änderung des TVA-L Pflege
 
Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) vom 12. Oktober 2006, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 1. März 2009, wird wie folgt geändert:
 
1.
§ 8 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
 
"1Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende
a)
in der Zeit vom 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011
im ersten Ausbildungsjahr
832,22
 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr
895,13
 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr
996,46
 Euro,
 
b)
ab 1. Januar 2012
im ersten Ausbildungsjahr
854,03
 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr
918,14
 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr
1.021,39
 Euro."
 
2.
In § 21 Abs. 4 Buchst. a wird das Datum "31. Dezember 2010" durch das Datum "31. Dezember 2012" ersetzt.
 
 
§ 3
Inkrafttreten
 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2011 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 1 mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
 
 
Berlin, den 10. März 2011
 
 
 
 
Änderungstarifvertrag Nr. 2
zum Tarifvertrag
über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen
für die Praktikantinnen/Praktikanten
 
vom 10. März 2011
 
 
Zwischen
 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
 
einerseits
 
und
 
 
andererseits
 
wird Folgendes vereinbart:
 
 
§ 1
Änderung des Tarifvertrages
 
Der Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 12. Oktober 2006, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1. März 2009, wird wie folgt geändert:
 
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
 
"(1)
Das monatliche Entgelt nach § 2 Abs. 1 TV Prakt/TV Prakt-O beträgt für die Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf
 
der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters,
der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen,
der Heilpädagogin/des Heilpädagogen
 
vom 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011
1.492,66 Euro,
ab 1. Januar 2012
1.527,02 Euro,
 
der pharmazeutisch-technischen Assistentin/
des pharmazeutisch-technischen Assistenten,
der Erzieherin/des Erziehers
 
vom 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011
1.277,91 Euro,
ab 1. Januar 2012
1.308,19 Euro,
 
der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers,
der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/
des Masseurs und medizinischen Bademeisters,
der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten
 
vom 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011
1.223,63 Euro,
ab 1. Januar 2012
1.252,88 Euro."
 
 
§ 2
Inkrafttreten
 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2011 in Kraft.
 
 
Berlin, den 10. März 2011