2034.1.1-F
Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 11. Oktober 2012 Az.: 25 - P 2600 - 008 - 35 909/12
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl S. 194, StAnz Nr. 44), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. Februar 2012 (FMBl S. 181, StAnz Nr. 7), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 5.2 wird aufgehoben.
- b)
- Die bisherige Nr. 5.3 wird Nr. 5.2.
- 2.
- Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die Anlagen 1 bis 3 zu dieser Bekanntmachung ersetzt. Es wird gebeten, künftig diese Vertragsmuster zu verwenden. Sie sind auch im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de/Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Arbeitsvertragsmuster) bzw. stehen im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung. Die laut Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen vom 26. September 2012 (Gz.: 25 - P 2600 - 008 - 35 342/12) erforderliche Ergänzung von Arbeitsverträgen, die ab 1. Januar 2013 wirksam werden (= Beginn des Arbeitsverhältnisses), hinsichtlich der gekündigten Vorschrift des § 26 TV-L, bleibt hiervon unberührt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor