633-F
Jahresabschluss
über Bundeseinnahmen und -ausgaben
für das Haushaltsjahr 2012
über Bundeseinnahmen und -ausgaben
für das Haushaltsjahr 2012
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 24. Oktober 2012 Az.: 17 - H 2202 - 001 - 38 054/12
I.
Diese Bekanntmachung richtet sich an alle Behörden des Freistaates Bayern, die mit Haushaltseinnahmen und -ausgaben des Bundes befasst sind.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Rundschreiben vom 28. September 2012 (Gz.: II A 6 - H 2202/12/10001) Folgendes bestimmt:
Letzter Zahlungstag für Einnahmen und Ausgaben zu Lasten des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2012 ist der
28. Dezember 2012.
Nach dem 28. Dezember 2012 dürfen für das Haushaltsjahr 2012 nur noch Zahlungen geleistet werden, die im Haushaltsjahr 2012 fällig waren (§ 72 Abs. 3 BHO). Kassenanordnungen, die nach dem 28. Dezember 2012 bei den Bundeskassen Halle/Saale bzw. Trier und den dazugehörigen Dienstsitzen Kiel und Weiden/Oberpfalz (im Folgenden: Bundeskassen) eingehen, werden unabhängig von der Angabe des Haushaltsjahres grundsätzlich im Haushaltsjahr 2013 ausgeführt.
Zahlungen für das Haushaltsjahr 2013 dürfen nur in den Fällen des § 72 Abs. 4 BHO im Haushaltsjahr 2012 geleistet werden.
Bundessteuern und andere Einnahmen (§ 72 Abs. 5 BHO), die bis zum 28. Dezember 2012 bei den Bundeskassen eingehen, werden noch in den Büchern für das Haushaltsjahr 2012 nachgewiesen (§ 72 Abs. 2 BHO).
Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2012 sind den Bundeskassen so früh wie möglich, spätestens bis zum 14. Dezember 2012, zuzuleiten. Dieser Termin garantiert die rechtzeitige Verarbeitung der Anordnungen für das Haushaltsjahr 2012 bei den Bundeskassen.
Sollen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 über die Schnittstellen F13 und F15 angeordnet werden, sind die Sammelanordnungen und die Datenträger den Bundeskassen frühzeitig, spätestens bis zum 19. Dezember 2012, zuzuleiten.
Kassenanordnungen, Zahlungs- und Buchungsdatenträger sowie Anordnungsdatenträger, welche die Bewirtschafter erst nach den oben genannten Terminen fertigen können, weil Zahlungsverpflichtungen erst nach diesem Datum entstehen, können bei den Bundeskassen und den Dienstsitzen nur nach vorheriger Abstimmung mit deren Leiterinnen und Leitern abgegeben werden.
Die anordnenden Dienststellen sind für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Erfassungsdaten in den Kassenanordnungen und das Vorhandensein verfügbarer Mittel verantwortlich. Dazu ist die rechtzeitige Prüfung der noch verfügbaren Haushaltsmittel mit Hilfe der Dialogsysteme (HKR@WEB, HICO) oder anhand der Kontoauszüge erforderlich.
Von den anordnenden Dienststellen ist sicherzustellen, dass die Kassenpost während der Jahresabschlussarbeiten mit eigenem Brief oder Paket an die Bundeskassen gesandt wird. Bei Zuleitung durch Sammelpost können Belege verspätet bei den Bundeskassen eingehen.
Als letzte Erfassungs- und Anordnungstage in den Dialogsystemen HKR@WEB, HICO und F05-Dialogerfassung werden festgelegt:
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- Für Teilnehmer an der F05-Dialogerfassung der 28. Dezember 2012 (HKR-Buchungstag 2. Januar 2013).
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- Für alle HKR@WEB- und HICO-Buchungen der 8. Januar 2013 (HKR-Buchungstag 9. Januar 2013).
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- Für Zwecke der Rechnungslegung im Bereich Haushalt wird die Belegerfassung von Dispositionsbelegen (Zuweisungen, Rückrufe und Solländerungen) in den Dialogverfahren (HKR@WEB, HICO) über diesen Termin hinaus zugelassen. Der letzte Erfassungstag wird rechtzeitig in den Dialogsystemen bekannt gegeben.
Letzter Erfassungs- und Anordnungstag im ZÜV-Dialog ist der 28. Dezember 2012 (ZÜV-Buchungstag 31. Dezember 2012).
Letzter Tag für die Nutzung der Schnittstellen F13z und F15z ist:
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- für Annahme- und Auszahlungsanordnungen, deren Aufhebungen, sowie für alle Geschäftsvorfälle des Zahlungsüberwachungsverfahrens der 27. Dezember 2012; letztes Ausführungsdatum der Schnittstelle F13z ist der 28. Dezember 2012. In begründeten Ausnahmefällen können Einzahlungen und Auszahlungen nach Rücksprache mit der zuständigen Bundeskasse und dem Bundesministerium der Finanzen, Referat II A 6, bis zum 4. Januar 2013 angeordnet werden.
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- für alle anderen Buchungen (hauptsächlich Buchung von Festlegungen und Verpflichtungen; nicht Buchung von Dispositionsbelegen, siehe dazu folgenden Aufzählungsstrich) der 8. Januar 2013.
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- für Zwecke der Rechnungslegung im Bereich Haushalt (Dispositionsbelege: Zuweisungen, Rückrufe, Solländerungen) bis zu dem in den Dialogsystemen (HKR@WEB, HICO) bekannt gegebenen Datum.
Für Behörden und Einrichtungen, deren Bezügezahlungen durch Bezügezahlungsverfahren KIDICAP beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen – Kompetenzzentrum – (BADV) erfolgen, gilt für Anordnungen zur Zahlung von Bezügen (Bezügeanordnungen), die zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 gebucht werden sollen, Folgendes:
Elektronische Bezügeanordnungen sind bis zu den in den statusgruppenspezifischen BADV-Terminplänen genannten Zeitpunkten zu erteilen.
Formulargebundene Bezügeanordnungen sind der verarbeitenden Stelle bis zu den folgenden Zeitpunkten zuzuleiten:
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- bei Amts-, Besoldungs- und Versorgungsbezügen: bis zum 13. November 2012,
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- bei Tarifbezügen: bis zum 29. November 2012.
Zahlungen mit Fälligkeit am 31. Dezember 2012 werden bereits am 28. Dezember 2012 ausgeführt, wenn sie telegrafisch angeordnet werden. Auf anderem Wege angeordnete Zahlungen werden am 2. Januar 2013 ausgeführt.
Terminierte Zahlungen für das Haushaltsjahr 2013 können systembedingt erst ab dem 21. Dezember 2012 ausgeführt werden.
Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 im Rahmen des Abrufverfahrens sind nach der geltenden Fassung der Abrufrichtlinie und der Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen bis zum 28. Dezember 2012 möglich. Die dazu erforderlichen Auszahlungsbelege müssen den zuständigen Bundeskassen spätestens am 27. Dezember 2012 um 15:00 Uhr vorliegen.
Letzter Buchungstag für die im IT-Verfahren Darlehen geführten Personen- und Vermögenskonten ist der 7. Januar 2013.
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. September 2012 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht sowie im HKR-Dialogverfahren und im Internet unter http://kkr.bund.de in elektronischer Form bereitgestellt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor