Veröffentlichung FMBl. 2012/14 S. 580 vom 22.10.2012

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Az.: PE - P 3532 - 001 - 38 499/12
Durchführung der Zwischenprüfung 2013
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 22. Oktober 2012  Az.: PE - P 3532 - 001 - 38 499/12
In der Zeit vom 19. bis 26. April 2013 findet die Zwischenprüfung für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2012 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2012 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 5. bis 12. Juli 2013 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch §3 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12).
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2013 Folgendes bestimmt:
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
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Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
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Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
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Privatrecht,
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Arbeitsrecht
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Haushaltsrecht, Kassenwesen, Rechnungswesen
zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 15. Februar 2013 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Lazik
Ministerialdirektor