Durchführung der Qualifikationsprüfung
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer 2013
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer 2013
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 22. Oktober 2012 Az.: PE - P 3534 - 002 - 38 125/12
In der Zeit vom 5. bis 12. Juli 2013 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer 2013 für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2010 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2010 mit der Ausbildung begonnen haben.
Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer 2013 erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 18. bis 25. Oktober 2013 statt.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl I S. 1581), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16. Mai 2012 (BGBl I S. 1126). Die Ausbildung und Einführung von Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene, die vor dem 1. Juli 2012 begonnen haben, richten sich nach der StBAPO in der bis zum 21. Mai 2012 geltenden Fassung (vgl. § 53 StBAPO).
Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 1. März 2013 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor