Durchführung der Qualifikationsprüfung
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz 2013
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz 2013
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 29. Oktober 2012 Az.: PE - P 3534 - 001 - 38 500/12
In der Zeit vom 5. bis 12. Juli 2013 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz 2013 für die Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter 2010 und für Beamtinnen und Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2010 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12).
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
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- Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
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- Versorgungsrecht und Kindergeldrecht,
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- Zivilrecht,
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- Arbeitsrecht und
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- Wirtschaftswissenschaften
zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 30. April 2013 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor