2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 2. Februar 2012 Az.: IT1 - C 1001 - 005 - 70 114/12
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl S. 657), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 29. November 2011 (FMBl S. 364), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 1 werden in der Zeile „BayITS-11 PC-Arbeitsplatz – Fat Client“ der Gedankenstrich und die Worte „Fat Client“ gestrichen.
- 2.
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
- „2. Verbindliche allgemeine IKT-Richtlinien“.
- b)
- Im Absatz werden
- aa) die Worte „IuK-Richtlinien“ durch die Worte „IKT-Richtlinien“,
- bb) jeweils die Worte „IuK-Vorhaben“ durch die Worte „IKT-Vorhaben“,
- cc) die Worte „IuK-Projekten“ durch die Worte „IKT-Projekten“ und
- dd) die Worte „IuK-Bereich“ durch die Worte „IKT-Bereich“
- ersetzt.
- c)
- Nach den Worten „BayITR-08 Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT)“ werden in der nächsten Zeile folgende Worte angefügt:
- „BayITR-09 Sicherer E-Mail-Verkehr“.
- 3.
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
- „3. Verbindliche Richtlinien für die IKT-Sicherheit“.
- b)
- In Satz 1 werden die Worte „IuK-Sicherheit“ durch die Worte „IKT-Sicherheit“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2012 in Kraft.
Franz Josef Pschierer
IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung
IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung