Veröffentlichung FMBl. 2012/02 S. 30 vom 02.02.2012

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Az.: IT1 - C 1001 - 005 - 70 114/12
2003.4-F
2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 2. Februar 2012  Az.: IT1 - C 1001 - 005 - 70 114/12
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl S. 657), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 29. November 2011 (FMBl S. 364), wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 1 werden in der Zeile „BayITS-11  PC-Arbeitsplatz – Fat Client“ der Gedankenstrich und die Worte „Fat Client“ gestrichen.
2.
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„2. Verbindliche allgemeine IKT-Richtlinien“.
b)
Im Absatz werden
aa)  die Worte „IuK-Richtlinien“ durch die Worte „IKT-Richtlinien“,
bb)  jeweils die Worte „IuK-Vorhaben“ durch die Worte „IKT-Vorhaben“,
cc)  die Worte „IuK-Projekten“ durch die Worte „IKT-Projekten“ und
dd)  die Worte „IuK-Bereich“ durch die Worte „IKT-Bereich“
ersetzt.
c)
Nach den Worten „BayITR-08  Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT)“ werden in der nächsten Zeile folgende Worte angefügt:
„BayITR-09  Sicherer E-Mail-Verkehr“.
3.
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„3. Verbindliche Richtlinien für die IKT-Sicherheit“.
b)
In Satz 1 werden die Worte „IuK-Sicherheit“ durch die Worte „IKT-Sicherheit“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2012 in Kraft.
 
Franz Josef Pschierer
IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung