2034.1.1-F
Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 19. Januar 2012 Az.: 25 - P 2600 - 008 - 6/12
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl S. 194, StAnz Nr. 44), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. April 2011 (FMBl S. 206, StAnz Nr. 15), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 8 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Abs. 3 Satz 2 werden
- 1.1.1
- der Betrag „84.000 Euro“ durch den Betrag „86.000 Euro“ und
- 1.1.2
- der Betrag „86.000 Euro“ durch den Betrag „87.000 Euro“
ersetzt.
- 1.2
- In Abs. 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Überstunden“ die Worte „bis zu der nach dem Arbeitszeitgesetz zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit (derzeit: 48 Stunden)“ eingefügt.
- 2.
- Die Anlagen 4 und 5 (Arbeitsvertrag für außertariflich Beschäftigte) werden durch die Anlagen 4 und 5 zu dieser Bekanntmachung ersetzt. Es wird gebeten, künftig diese Vertragsmuster zu verwenden. Sie sind auch im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de /Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Arbeitsvertragsmuster) bzw. stehen im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Abschnitt I Nr. 1.1.2 am 1. November 2012 in Kraft.
Weigert
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor