Veröffentlichung FMBl. 2012/02 S. 33 vom 19.01.2012

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Az.: 25 - P 2600 - 008 - 6/12
2034.1.1-F
2034.1.1-F
Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 19. Januar 2012  Az.: 25 - P 2600 - 008 - 6/12
 
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl S. 194, StAnz Nr. 44), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. April 2011 (FMBl S. 206, StAnz Nr. 15), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 8 wird wie folgt geändert:
1.1
In Abs. 3 Satz 2 werden
1.1.1
der Betrag „84.000 Euro“ durch den Betrag „86.000 Euro“ und
1.1.2
der Betrag „86.000 Euro“ durch den Betrag „87.000 Euro“
ersetzt.
1.2
In Abs. 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Überstunden“ die Worte „bis zu der nach dem Arbeitszeitgesetz zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit (derzeit: 48 Stunden)“ eingefügt.
2.
Die Anlagen 4 und 5 (Arbeitsvertrag für außertariflich Beschäftigte) werden durch die Anlagen 4 und 5 zu dieser Bekanntmachung ersetzt. Es wird gebeten, künftig diese Vertragsmuster zu verwenden. Sie sind auch im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de /Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Arbeitsvertragsmuster) bzw. stehen im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.
 
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Abschnitt I Nr. 1.1.2 am 1. November 2012 in Kraft.
 
Weigert
Ministerialdirektor
 
 
 
 
 
 

Anlagen