Druckfehlerberichtigung
§ 3 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die staatliche Parkanlage Hofgarten Bayreuth vom 26. März 2012 (FMBl S. 210) wird wie folgt berichtigt:
Statt „1Es ist verboten, die Parkanlage durch ein von ihm mitgeführtes Tier verunreinigen zu lassen.“ muss es richtig heißen „1Es ist verboten, die Parkanlage durch ein mitgeführtes Tier verunreinigen zu lassen.“