61.03.04.17-F
Änderung der Bekanntmachung zur
Steuerlichen Behandlung von Entschädigungen,
die den ehrenamtlichen ersten und
weiteren Bürgermeistern und
Bürgermeisterinnen, den gewählten
Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen
sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von
Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden
Steuerlichen Behandlung von Entschädigungen,
die den ehrenamtlichen ersten und
weiteren Bürgermeistern und
Bürgermeisterinnen, den gewählten
Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen
sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von
Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 18. Juli 2013 Az.: 34 - S 2337 - 007 - 23 893/13
I.
Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 – LStÄR 2013) hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats die Anhebung des steuerfreien Betrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 von monatlich 175 € auf monatlich 200 € mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 beschlossen.
Dementsprechend wird Nr. 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden vom 28. Dezember 2012 (FMBl 2013 S. 5) wie folgt geändert:
In Nrn. 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5 wird jeweils der Betrag „175 €“ durch den Betrag „200 €“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor