Veröffentlichung FMBl. 2013/16 S. 338 vom 25.11.2013

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Az.: PE - P 3533 - 001 - 40 836/13
Durchführung der Qualifikationsprüfung 2014
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 25. November 2013  Az.: PE - P 3533 - 001 - 40 836/13
In der Zeit vom 10. bis 17. April 2014 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungssekretäranwärter und Regierungssekretäranwärterinnen 2012 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die zweite Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2012 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl S. 222).
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:
Schriftliche Prüfungen sind in den Fächern
Besoldungsrecht und Kindergeldrecht,
Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht,
Versorgungsrecht und Beamtenrecht,
Staatskunde, Politische Bildung und Verwaltungskunde und
Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen
abzulegen (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 5. Februar 2014 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Lazik
Ministerialdirektor