2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 30. September 2014 Az.:78-C 1001-3/44
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl S. 657), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 20. Dezember 2012 (FMBl S. 2), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im einleitenden Absatz werden die Worte „Stabsstelle des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung“ durch die Worte „Digitalisierungsabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat“ ersetzt.
- 2.
- In Nr. 1 werden die Worte
„BayITS-21 Geodateninformationssysteme/Geodaten“ durch die Worte „BayITS-21 Geoinformationssysteme/Geodaten“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 3 Satz 2 werden nach den Worten „BayITSiR-13 Sicherheit von IT-gestützten Endgeräten“ in der nächsten Zeile folgende Worte angefügt:
„BayITSiR-14 Sicherheit von Webanwendungen im Bayerischen Behördennetz“.
- 4.
- In Nr. 4 Sätze 1 und 4 werden jeweils die Worte „Stabsstelle des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung“ durch die Worte „Digitalisierungsabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Johannes Hintersberger
Stellvertreter des IT-Beauftragten der
Bayerischen Staatsregierung
Bayerischen Staatsregierung