Veröffentlichung FMBl. 2014/12 S. 167 vom 28.10.2014

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Az.: 26 - P 3534 - 3/2
Durchführung der Qualifikationsprüfung 2015
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 28. Oktober 2014  Az.: 26 - P 3534 - 3/2
In der Zeit vom 3. bis 10. Juli 2015 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2015 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2012 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2012 mit der Ausbildung begonnen haben.
Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung 2015 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 21. bis 28. Oktober 2015 statt.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl I S. 1581), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16. Mai 2012 (BGBl I S. 1126).
Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 5. März 2015 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Lazik
Ministerialdirektor