Durchführung der Qualifikationsprüfung 2015
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 24. November 2014 Az.: 26 - P 3533 - 2/1
In der Zeit vom 14. bis 21. April 2015 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungssekretäranwärter und Regierungssekretäranwärterinnen 2013 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die zweite Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2013 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), geändert durch § 1 Nr. 134 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl S. 222).
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:
Schriftliche Prüfungen sind in den Fächern
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- Besoldungsrecht und Kindergeldrecht,
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- Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht,
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- Versorgungsrecht und Beamtenrecht,
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- Staatskunde, Politische Bildung und Verwaltungskunde und
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- Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen
abzulegen (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 5. Februar 2015 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor