6410-F
Bekanntgabe der Änderung
der Rahmenvereinbarung über die Benutzung
von Grundstücken und Gebäuden
des Freistaats Bayern für die Errichtung
und den Betrieb von Funkstationen
der Rahmenvereinbarung über die Benutzung
von Grundstücken und Gebäuden
des Freistaats Bayern für die Errichtung
und den Betrieb von Funkstationen
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 19. Februar 2014 Az.: 43 - VV 2622 - 3 - 1 301/14
Mit den Telekommunikationsunternehmen wurde ein Nachtrag Nr. 3 zur Rahmenvereinbarung mit Telekommunikationsunternehmen über die Benutzung von Grundstücken und Gebäuden des Freistaats Bayern für die Errichtung und den Betrieb von Funkstationen (Anlage zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei, aller Bayerischen Staatsministerien und des Bayerischen Obersten Rechnungshofes vom 13. Dezember 2002, FMBl 2003 S. 15, StAnz Nr. 51/52, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. November 2012, FMBl S. 630) vereinbart.
Die Änderung der Anlage 3 der Rahmenvereinbarung ist rückwirkend zum 1. Juli 2013 anzuwenden.
Unter Bezugnahme auf Nr. 10 der Gemeinsamen Bekanntmachung wird die Änderung der Rahmenvereinbarung nachfolgend bekannt gemacht:
Anlage 3 (Entgelt- und Entschädigungssätze) wird durch die Anlage zu dieser Bekanntmachung (Anlage 3 − Entgelt- und Entschädigungssätze) ersetzt.
Dr. Bauer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor