Veröffentlichung FMBl. 2015/12 S. 222 vom 01.09.2015

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Az.: 25 - P 2600 - 3/3
2034.1.1-F
2034.1.1-F
Zwölfte Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 1. September 2015, Az.: 25 - P 2600 - 3/3
Abschnitt I
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. April 2015 (FMBl. S. 91, StAnz. Nr. 17, berichtigt Nr. 18), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Mit dem außertariflichen Entgelt ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verbunden, die für vergleichbare Beamte des Freistaates Bayern jeweils maßgebend ist.“
2.
Anlage 4 wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage 4 neu gefasst.
3.
Anlage 5 wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage 5 neu gefasst.
Abschnitt I
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Abschnitt I Nr. 1 mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor