Veröffentlichung FMBl. 2015/14 S. 282 vom 12.10.2015

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Az. 26 - P 1051 - 3/3
2035-F
2035-F
Mustervordrucke zur Vorbereitung und Durchführung
der Wahlen zu den Personalvertretungen
(MuWahlPersVBek)
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 12. Oktober 2015, Az. 26 - P 1051 - 3/3
1.
Allgemeines:
Zur Erleichterung der Wahlen, die nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349, BayRS 2035-1-F), das zuletzt durch § 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (GVBl. S. 243) geändert worden ist, und der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) vom 12. Dezember 1995 (GVBl. S. 868, BayRS 2035-2-F), die zuletzt durch Verordnung vom 13. April 2010 (GVBl. S. 196) geändert worden ist, durchzuführen sind, werden Mustervordrucke für die wichtigsten von den Wahlvorständen vorzunehmenden Maßnahmen nachfolgend bekannt gegeben; sie sind dieser Bekanntmachung nach Verzeichnis Mustervordrucke sortiert beigefügt.
Die Herstellung oder Beschaffung der Mustervordrucke bleibt wegen der Verschiedenheit der einzelnen Fälle und des Bedarfs den Dienststellen im Benehmen mit dem Wahlvorstand überlassen.
2.
Verzeichnis Mustervordrucke:
Mustervordruck 1:
Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstands für die Personalratswahl (§ 1 Abs. 5 WO-BayPVG)
Mustervordruck 1a:
Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstands für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 1 Abs. 5, § 32 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 2:
Niederschrift des Wahlvorstands über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder und ihre Verteilung auf die Gruppen (§ 1 Abs. 3 und § 5 WO-BayPVG)
Mustervordruck 3:
Wahlausschreiben für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 6, 32 Abs. 1 Satz 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 3a:
Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 6 WO-BayPVG)
Mustervordruck 3b:
Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 6 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4:
Stimmzettel zur Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bezirks-, Haupt- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl – § 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und Abs. 3, § 32 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 und 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4a:
Stimmzettel zur Personalratswahl (Gruppenwahl und Verhältniswahl – § 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a und Abs. 3, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4b:
Stimmzettel zur Wahl des Personalrats, Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats bei Gruppenwahl und Vorliegen nur eines Wahlvorschlags (Gruppenwahl und Personenwahl – § 28 Abs. 1 Buchst. a Alternative 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4c:
Stimmzettel zur Wahl des Personalrats, Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats bei Wahl nur eines Vertreters einer Gruppe (Gruppenwahl und Personenwahl – § 28 Abs. 1 Buchst. a Alternative 2 und Abs. 2, § 29 Abs. 1, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4d:
Stimmzettel zur Wahl des Personalrats, Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats bei gemeinsamer Wahl und Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Gemeinsame Wahl und Verhältniswahl – § 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und Abs. 3, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4e:
Stimmzettel zur Wahl des Personalrats, Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats bei gemeinsamer Wahl und Vorliegen nur eines Wahlvorschlags (Gemeinsame Wahl und Personenwahl – § 28 Abs. 1 Buchst. b Alternative 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4f:
Stimmzettel für die Wahl eines Personalrats, der aus einer Person besteht (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alternative 2, § 29 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4g:
Stimmzettel zur Wahl des örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bezirks-, Haupt- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Personenwahl – § 28 Abs. 1 Buchst b Alternative 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, § 32 Abs. 1 und 3, § 45 Abs. 1 und 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
Mustervordruck 4h:
Stimmzettel für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bezirks-, Haupt- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung, die aus einer Person besteht (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alternative 2, §§ 29, 32 Abs. 1, § 45 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
Mustervordruck 5:
Niederschrift über das Ergebnis der Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bezirks-, Haupt- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 21, 32 Abs. 1, §§ 45, 52, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 5a:
Niederschrift über das Ergebnis der Wahl des Personalrats, Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats bei Gruppenwahl (§§ 21, 33, 43, 46, 50, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 5b:
Niederschrift über das Ergebnis der Wahl des Personalrats, Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats bei gemeinsamer Wahl (§§ 21, 33, 43, 46, 50, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 6:
Bekanntgabe der Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands (§ 1 Abs. 5, §§ 33, 34, 46, 47, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 6a:
Bekanntgabe der Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands für die Wahl der Bezirks-, Haupt- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 1 Abs. 5, § 32 Abs. 1, § 45 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
Mustervordruck 7:
Niederschrift des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats und ihre Verteilung auf die Gruppen (§§ 5, 33, 36, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 8:
Wahlausschreiben für die Wahl der Bezirks-/Haupt- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 38 Abs. 2, § 45 Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)
Mustervordruck 8a:
Wahlausschreiben für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrates in Gruppenwahl (§ 38 Abs. 2, §§ 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
Mustervordruck 8b:
Wahlausschreiben für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrates in gemeinsamer Wahl (§ 38 Abs. 2, §§ 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 30. Oktober 2015 in Kraft; sie ist unbefristet gültig. 2Mit Ablauf des 29. Oktober 2015 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen vom 18. November 2010 (FMBl. S. 210, StAnz. Nr. 49) außer Kraft.
 
Lazik
Ministerialdirektor
 
Anlagen: Mustervordrucke Word-Dateien
 
 

Anlagen