Veröffentlichung FMBl. 2015/14 S. 328 vom 20.10.2015

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Az. 26 - P 3532 - 3/3
Durchführung der Zwischenprüfung 2016
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 20. Oktober 2015, Az. 26 - P 3532 - 3/3
In der Zeit vom 15. bis 22. April 2016 findet die Zwischenprüfung für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2015 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2015 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 12. bis 19. Juli 2016 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Art. 5 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist.
Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2016 Folgendes bestimmt:
Zu § 35
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 5. Januar 2016 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Zu § 47 Abs. 1
Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
 
Lazik
Ministerialdirektor