Veröffentlichung FMBl. 2015/05 S. 86 vom 03.03.2015

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 672207315e4f1188155c70c68217bd41d93bd62f0927e2cd863fee48ce4cbc77

 

Az.: 57 - O 1800 - 1/4
2002-F
2002-F
Änderung
der Geschäftsordnung für das Landesamt für Finanzen
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 3. März 2015  Az.: 57 - O 1800 - 1/4
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Geschäftsordnung für das Landesamt für Finanzen (LfFGO) vom 1. August 2005 (FMBl S. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. November 2010 (FMBl S. 182), wird wie folgt geändert:
1.
§ 3 wird wie folgt geändert:
a)
Die Abs. 1 und 2 werden aufgehoben.
b)
Die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 3 entfällt.
2.
In § 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Finanzen“ die Worte „, für Landesentwicklung und Heimat (im Folgenden: Staatsministerium)“ eingefügt
3.
In § 6 Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sätze 2 und 3, § 12 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Sätze 1 und 3, Abs. 3, § 14 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Buchst. a, § 29 Abs. 4 Satz 2, § 38 werden die Worte „der Finanzen“ gestrichen.
4.
§ 11 Abs. 2 Satz 4 erhält folgende Fassung:
„Der Leiter des Betriebsärztlichen Dienstes wird nach Zustimmung des Staatsministeriums durch den Präsidenten des Landesamts für Finanzen bestellt.“
5.
§ 12 wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgender neuer Abs. 4 eingefügt:
    „(4) Bei Abwesenheit des Präsidenten, des Vizepräsidenten und dessen bestellten Vertreters obliegt im Bedarfsfall die Vertretung den Dienststellenleitern gestaffelt in der Reihenfolge ihres Statusamtes. Bei gleichem Statusamt ist das Rangdienstalter maßgebend.“
b)
Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5.
6.
In § 26 Abs. 1 Buchst. c wird das Wort „Landstagsabgeordnete“ durch das Wort „Landtagsabgeordnete“ ersetzt.
7.
In der Überschrift des Abschnitts VIII werden das Komma und das Wort „Übergangsregelung“ gestrichen.
8.
§ 40 wird aufgehoben.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2015 in Kraft.
 
Lazik
Ministerialdirektor