605-F
Änderung
der Zuweisungsrichtlinie
der Zuweisungsrichtlinie
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 25. März 2015 Az.: 62 - FV 6700 - 1/2
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) vom 16. Januar 2015 (FMBl S. 59) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nrn. 2.1.3.1 und 2.1.3.2 wird jeweils die Unterstreichung der Überschrift gestrichen.
- 2.
- Nr. 10 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift der Nr. 10.1 wird das Wort „Allgmeine“ durch das Wort „Allgemeine“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 10.3 wird die Unterstreichung des Wortes „Zuweisungsanträge“ gestrichen.
- 3.
- Anlage 1 erhält die Fassung der Anlage dieser Bekanntmachung.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor