Wichtiger Hinweis zur Datenbank BAYERN-RECHT
Nach einer europaweiten Ausschreibung wird ab dem 1. Januar 2016 der Münchner Verlag C. H. Beck oHG den Betrieb der Datenbank BAYERN-RECHT vom bisherigen Dienstleister (juris GmbH) übernehmen und fortführen. Das heißt: Ab dem 1. Januar 2016 wird der Zugang zur juris-Datenbank abgeschaltet und der Zugang zur Beck-Datenbank freigeschaltet. Die Datenbankinhalte bleiben im Wesentlichen gleich.
Neben dem kompletten bayerischen Landesrecht werden das vollständige relevante Bundes- und EU-Recht sowie wichtige Teile des Rechts der anderen Bundesländer zur Verfügung stehen. Auch die Rechtsprechungsdatenbank des Beck-Verlags mit rund einer Million redaktionell aufbereiteter Entscheidungen aller Gerichtsbarkeiten und Instanzen wird recherchierbar sein und braucht den Vergleich mit der juris-Rechtsprechungsdatenbank nicht zu scheuen. Ein umfangreiches Schulungskonzept und vor allem die anwenderfreundlichen Datenbank- und Recherchestrukturen des Beck-Verlags werden zu einem reibungslosen Übergang beitragen.