2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 22. Juni 2015 Az.: 78-C 1001-3/45
I.
Nr. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl S. 657), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 30. September 2014 (FMBl S. 156), wird wie folgt geändert:
Die Worte „BayITS-20 Austausch von Dokumenten und Vorgängen zwischen Dokumentenmanagementsystemen“ werden durch die Worte „BayITS-20 Interoperabilität zwischen E-Akten-/Dokumentenmanagement- und Langzeitarchivierungssystemen“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Johannes Hintersberger
Stellvertreter des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
Stellvertreter des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung