2030. 11-F
Zehnte Änderung
der Allgemeinen Regelungen
des Landespersonalausschusses
im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts
der Allgemeinen Regelungen
des Landespersonalausschusses
im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts
Bekanntmachung
des Bayerischen Landespersonalausschusses
des Bayerischen Landespersonalausschusses
vom 11. August 2016, Az. L 2 A 0310 - 1/14
Abschnitt I
Die Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses über die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) vom 9. Dezember 2010 (FMBl. 2011 S. 4, StAnz. 2011 Nr. 1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. März 2016 (FMBl. S. 38, StAnz. Nr. 11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Abschnitt I der Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe zu Nr. 2.6 wird folgende Angabe eingefügt:
- „2.7
- Gerichtsvollzieher“.
- b)
- Die Angaben zu den bisherigen Nrn. 2.7 bis 2.13 werden die Angaben zu den Nrn. 2.8 bis 2.14.
- 2.
- Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Nr. 2.6 wird folgende Nr. 2.7 eingefügt:
- „2.7
- Gerichtsvollzieher“.
Bei der Beförderung aus einem Amt der BesGr A 6 (Justizsekretär oder Justizsekretärin) in ein Amt der BesGr A 8 (Gerichtsvollzieher oder Gerichtsvollzieherin) nach erfolgreicher Absolvierung der Gerichtsvollzieherausbildung und Bewährung in der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher oder Gerichtsvollzieherin
das Amt der BesGr A 7 (Justizobersekretär oder Justizobersekretärin).“
Abschnitt II
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Juni 2016 in Kraft.
Dr. Sigrid S c h ü t z - H e c k l
Generalsekretärin
Generalsekretärin