Veröffentlichung FMBl. 2016/12 S. 241 vom 11.11.2016

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Az. 26 - P 3145 - 1/32
Ausbildungsqualifizierung für Ämter
ab der dritten Qualifikationsebene
in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 11. November 2016, Az. 26 - P 3145 - 1/32
In den Jahren 2017 und 2018 sollen wieder Beamtinnen und Beamte, die in der ersten Qualifikationsebene eingestiegen sind und bereits die Modulare Qualifizierung bzw. die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene erfolgreich durchlaufen haben sowie Beamtinnen und Beamte, die in der zweiten Qualifikationsebene eingestiegen sind, zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit fachlichem Schwerpunkt Verwaltungsinformatik zugelassen werden.
Die Ausbildungsqualifizierung richtet sich nach dem Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sowie der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (§§ 29 bis 34 FachV-VI).
1.
Voraussetzungen für die Zulassung
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung sind im Art. 37 Abs. 2 LlbG beschrieben. Sie müssen erst bei der Zulassungsentscheidung vor Beginn der jeweiligen Ausbildungsqualifizierung erfüllt sein. Die jeweilige Ernennungsbehörde prüft deshalb, welche Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildungsqualifizierung zum Zulassungszeitpunkt vorliegen.
2.
Zulassungsverfahren
In dem Zulassungsverfahren ist festzustellen, ob die Beamtin oder der Beamte nach dem allgemeinen Bildungsstand und den fachlichen Kenntnissen für die Ausbildungsqualifizierung geeignet ist.
1.1
Termin
Das Zulassungsverfahren wird am 21. März 2017 am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern für alle Einstellungsbehörden durchgeführt. Eine Übernachtung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung ist nicht vorgesehen.
1.2
Gültigkeit
Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens hat Gültigkeit für die Jahre 2017 und 2018, längstens bis zum Vorliegen des Ergebnisses des nächsten Zulassungsverfahrens, das voraussichtlich im Frühjahr 2019 durchgeführt werden wird.
1.3
Anmeldebedingungen
Beamtinnen und Beamte, die für eine Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik in Betracht kommen, können sich auf dem Dienstweg bei der jeweils zuständigen Ernennungsbehördebis 13. Januar 2017 melden.Mit ihrer Zustimmung können sie auch von ihren Dienstvorgesetzten vorgeschlagen werden.Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren 2017 ist ausgeschlossen, wer bereits dreimal an einem entsprechenden Zulassungsverfahren teilgenommen hat (§ 31 Abs. 2 FachV-VI). Die Ernennungsbehörden melden bis 30. Januar 2017 die jeweiligen Anmeldungen gesammelt dem Prüfungsamt am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung zur Teilnahme am Zulassungsverfahren unter folgender Adresse:
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
– Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung –
Prüfungsamt
Wirthstr. 51
95028 Hof
Hierfür ist das auf der Homepage der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege eingestellte Formblatt zu verwenden (www.fhvr-aiv.de → Studium → Diplom-Verwaltungsinformatik (FH) Bewerbung Ausbildungsqualifizierung).
Anträge auf Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind dem Prüfungsamt spätestens bis zum 10. Februar 2017 vorzulegen.
1.4
Inhalt und Ablauf des Zulassungsverfahrens
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zulassungsverfahren haben unter Aufsicht folgende schriftliche Aufgaben (Arbeitszeit insgesamt drei Zeitstunden) zu bearbeiten:
1.
Eine Aufgabe, mit der Grundkenntnisse in Englisch sowie die Fähigkeit zum logischen Denken geprüft werden, und
2.
eine Aufgabe aus dem Bereich der Mathematik.
Eventuell für das Zulassungsverfahren zugelassene Hilfsmittel werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der Ladung mitgeteilt.
1.5
Ergebnis des Zulassungsverfahrens
Das Zulassungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens die Endpunktzahl „fünf“ erreicht wird. Zur Bildung der Endpunktzahl ist die Aufgabe Nr. 1 einfach und die Aufgabe Nr. 2 zweifach zu zählen. Die Summe der Einzelpunktzahlen geteilt durch drei ergibt die Endpunktzahl.
1.6
Rangliste
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, erstellt das Prüfungsamt auf Grundlage der ermittelten Endpunktzahlen eine Rangliste. Bei gleicher Endpunktzahl entscheidet die Bewertung der Aufgabe Nr. 2; Teilnehmende mit gleicher Endpunktzahl sowie gleicher Bewertung der Aufgabe Nr. 2 erhalten den gleichen Rang. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die jeweiligen Ernennungsbehörden erhalten eine schriftliche Mitteilung über das erzielte Ergebnis und gegebenenfalls über den Ranglistenplatz.
3.
Auswahl der Beamtinnen und Beamten, die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden
Über die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung entscheidet unbeschadet der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen die jeweilige oberste Dienstbehörde bzw. die ggf. zuständige Ernennungsbehörde nach Bedarf und Rangliste.
4.
Qualifikationserwerb für den fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik bei einem Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
Die oberste Dienstbehörde stellt den Erwerb der Qualifikation für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik bei einem Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene gemäß § 2 FachV-VI oder Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LlbG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 LlbG fest. Auf Nr. 3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) in der Fassung vom 11. August 2016 wird hingewiesen.
 
Lazik
Ministerialdirektor