Veröffentlichung FMBl. 2016/02 S. 33 vom 19.02.2016

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 59661dc62ce2b4f134585cce2f2d6a027e1b6bc015b8137f1eff82f752a98e1d

 

Az. 55 – L 9171 - 1/2/1
Aufstellung des
Landesraumordnungsprogramms Oberösterreich;
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 19. Februar 2016, Az. 55-L 9171-1/2/1
 
Das Land Oberösterreich hat den Entwurf eines neuen Landesraumordnungsprogramms erarbeitet und mit Bekanntmachung vom 3. Februar 2016 die Anhörung eingeleitet. Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz wird der Entwurf des Landesraumordnungsprogramms Oberösterreich in der Zeit vom 18. März bis 18. April 2016 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Oberbayern und bei der Regierung von Niederbayern – jeweils höhere Landesplanungsbehörde – Zimmer 5418 (Regierung von Oberbayern), Zimmer E 11 G (Regierung von Niederbayern) ausgelegt. Der Planentwurf ist im genannten Zeitraum auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (www.stmflh.bayern.de) unter Themen in der Rubrik Landesentwicklung und Heimat abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Postanschrift: Odeonsplatz 4, 80539 München) bis zum 22. April 2016. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmflh.bayern.de).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
 
Lazik
Ministerialdirektor