2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 5. April 2016, Az. 78-C 1001-3/48
Abschnitt I
Nr. 3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl. S. 657), die zuletzt durch Bekanntmachung des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 22. Juni 2015 (FMBl. S. 132) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Wörter „BayITSiLL IT-Sicherheitsleitlinie für die bayerische Staatsverwaltung“ werden durch die Wörter „BayITSiLL Leitlinie zur Informationssicherheit (IT Security Policy) für die bayerische Staatsverwaltung“ ersetzt.
- 2.
- Die Wörter „BayITSiR-O Richtlinie zur IT-Sicherheitsorganisation der bayerischen Staatsverwaltung“ werden durch die Wörter „BayITSiR-O Richtlinie zur Informationssicherheitsorganisation der bayerischen Staatsverwaltung“ ersetzt.
Abschnitt II
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2016 in Kraft.
Albert Füracker
Stellvertreter des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
Stellvertreter des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung