605-F
Zweite Änderung
der Zuweisungsrichtlinie
der Zuweisungsrichtlinie
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 11. Mai 2016, Az. 62 - FV 6700 - 1/2
Abschnitt I
Anlage 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zur Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) vom 16. Januar 2015 (FMBl. S. 59), die durch Bekanntmachung vom 25. März 2015 (FMBl. S. 104) geändert worden ist, wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
Abschnitt II
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor