2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 13. Juni 2016, Az. 78-C 1001-3/47
Abschnitt I
Nr. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl. S. 657), die zuletzt durch Bekanntmachung des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 5. April 2016 (FMBl. S. 136) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Wörter „BayITS-11&emsp, PC-Arbeitsplatz“ werden durch die Wörter „BayITS-11&emsp, Standardarbeitsplatz“ ersetzt.
Abschnitt II
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
Albert Füracker
Stellvertreter des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
Stellvertreter des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung