61.02.02.01-F
Datenübermittlung zwischen den Standesämtern
und der bayerischen Steuerverwaltung
für die Festsetzung der Erbschaftsteuer
(DÜErbBek)
und der bayerischen Steuerverwaltung
für die Festsetzung der Erbschaftsteuer
(DÜErbBek)
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 15. Juli 2016, Az. 35/34 - S 3844 - 4/4
- 1.
- Auf Grund des § 11 der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung wird angeordnet, dass die Anzeigen über Sterbefälle im automatisierten Verfahren erstattet werden können.
- 2.
- Die Teilnahme am elektronischen Übermittlungsverfahren setzt eine vorherige Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Finanzamt und dem Bayerischen Landesamt für Steuern voraus.
- 3.
- 1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft. 2Sie gilt unbefristet.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor