2013.2-F
Änderung der Kostenbekanntmachung
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 16. Dezember 2016, Az. 74-VM 1018-1/3
Abschnitt I
Die Kostenbekanntmachung (KBek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 20. August 2015 (FMBl. S. 190) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 1.3 wird der Satzteil vor der Aufzählung wie folgt gefasst:
„Werden Bedienstete der unteren Vermessungsbehörden als Sachverständige oder Zeugen tätig, bestimmt sich die Entschädigung“.
- 2.
- Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; dies gilt auch für unverändert vorgefundene Grenzpunkte, die den Anfangs- oder Endpunkt einer ermittelten oder neuen Flurstücksgrenze bilden.“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 4.4 werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GebOVerm“ durch die Wörter „§ 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 GebOVerm“ ersetzt.
- 4.
- In Nr. 6.1 Satz 2 wird das Wort „2Ansonsten“ durch die Wörter „2Sind keine Baukosten bekannt,“ ersetzt.
- 5.
- Nr. 6.5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Gemeinsame Einmessung mehrerer Gebäude“.
- b)
- Die Wörter „Haupt- und Nebengebäude“ werden durch die Wörter „auf demselben Flurstück weitere Gebäude“ ersetzt.
- 6.
- In Nr. 6.7 werden die Wörter „nach §§ 2 und 4 GebOVerm“ durch die Angabe „nach § 2 GebOVerm“ ersetzt.
- 7.
- Nr. 6.8 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Änderungen der Höhe oder der Dachform von Gebäuden“.
- b)
- Die Wörter „Für Höhenänderungen“ werden durch die Wörter „Für Änderungen in der Gebäudehöhe oder der Dachform“ ersetzt.
- 8.
- Nr. 7.3 Satz 3 wird aufgehoben.
- 9.
- In Nr. 8.1.1 Satz 3 und 4, Nr. 8.1.2 Satz 3 und Nr. 8.2.1 Satz 4 und 6 werden jeweils die Wörter „Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm“ durch die Wörter „Gebühren nach §§ 2 und 4 GebOVerm“ ersetzt.
- 10.
- Nr. 8.2.2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe „mit § 2 GebOVerm“ durch die Wörter „mit §§ 2 und 4 GebOVerm“ ersetzt.
- b)
- In Satz 3 werden die Wörter „Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm“ durch die Wörter „Gebühren nach §§ 2 und 4 GebOVerm“ ersetzt.
- 11.
- In Nr. 10 wird die Angabe „Abschnitt 2“ gestrichen.
- 12.
- Der Wortlaut in Nr. 11 wird wie folgt gefasst:
„Zu § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GebOVerm siehe auch Nr. 18 (Versandkosten).“
- 13.
- Nr. 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 12.2 wird aufgehoben.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 12.3 und 12.4 werden die Nrn. 12.2 und 12.3.
- 14.
- In Nr. 17.2 Satz 3 werden die Wörter „Verwertung von Geobasisdaten“ durch die Wörter „Einräumung von Nutzungsrechten, die bei den unteren Vermessungsbehörden eingehen,“ ersetzt.
- 15.
- Nr. 18 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter „in Sonderformaten oder“ gestrichen.
- b)
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„3Ab einem Bestellwert von 100 EURO erfolgt der Versand versandkostenfrei.“
- 16.
- Nr. 19.2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Ermäßigung für europäische öffentliche Hochschulen“.
„4Darüber hinaus können Geobasisdaten für besondere Hochschulprojekte, deren Ergebnisse für Forschung und Lehre von großem Nutzen sein können, nach Prüfung durch das Landesamt im Einzelfall kostenfrei abgegeben werden; ab einem Datenwert von 10.000 EURO ist vorab die Zustimmung des Staatsministeriums einzuholen.“
- 17.
- Nr. 20.2 Satz 1 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
- „c)
- für das Recht der Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch gemäß Nr. 3 GebVz (vgl. Art. 4 Abs. 2 Satz 2 und Art. 11 Abs. 4 Satz 4 VermKatG),“
Abschnitt II
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Hübner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor