Veröffentlichung FMBl. 2017/10 S. 322 vom 21.06.2017

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Az. 73-VM-1011-1/1
2191-F
2191-F
Realisierung des geodätischen Raumbezugs
(Raumbezugsbekanntmachung – RaumbBek)
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 21. Juni 2017,  Az. 73-VM-1011-1/1
1Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat die Einführung der Realisierung 2016 des einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezugs des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Dezember 2016 beschlossen. 2Die Umsetzung der Einführung in den Ländern soll bis spätestens zum 30. Juni 2017 erfolgt sein. 3Es wird daher Folgendes bestimmt:
1.
Geodätischer Raumbezug
Der geodätische Raumbezug der Bundesrepublik Deutschland wird in Bayern durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereitgestellt und mit folgenden Komponenten realisiert:
a)
das „Deutsche Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016)“ als neues amtliches Höhenbezugssystem,
b)
die verbesserten Koordinaten und verbesserten ellipsoidischen Höhen der Referenzstationspunkte (ETRS89/DREF91/Realisierung2016) des amtlichen SAPOS®-Referenzstationsnetzes (RSN),
c)
die Koordinaten und ellipsoidischen Höhen der neu eingeführten Geodätischen Grundnetzpunkte (ETRS89/DREF91/Realisierung2016) des amtlichen Geodätischen Grundnetzes (GGN),
d)
das „German Combined QuasiGeoid 2016 (GCG2016)“ der AdV als neue amtliche Höhenreferenzfläche und
e)
das „Deutsche Hauptschwerenetz 2016 (DHSN2016)“ als neuen amtlichen Schwerebezugsrahmen.
2.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 30. Juni 2017 in Kraft; sie gilt unbefristet.
Lazik
Ministerialdirektor