7072-F
Änderung der Breitbandrichtlinie
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 20. Juni 2017, Az. 75/76-O 1903-6/19
§ 1
In Nr. 6.6 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Breitbandrichtlinie (BbR) vom 10. Juli 2014 (FMBl. S. 113) wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Zur Erreichung eines noch höheren Grades an Flächendeckung, insbesondere bei starker Zersiedelung, können einer Gemeinde für Bewilligungen ab dem 1. Juli 2017 Förderungen bis zur doppelten Höhe ihres individuellen Förderhöchstbetrages gewährt werden.“
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor