Veröffentlichung FMBl. 2017/12 S. 334 vom 17.08.2017

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Az. 35-O 2120-1/1
601-F
601-F
Änderung der Bekanntmachung
über die Geschäftsordnung für die Finanzämter
und der Ergänzenden Bestimmungen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Geschäftsordnung für die Finanzämter
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 17. August 2017, Az. 35-O 2120-1/1
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) und die Ergänzenden Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Geschäftsordnung für die Finanzämter (ErgBest-FAGO) vom 10. Februar 2011 (FMBl. S. 130), die durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2015 (FMBl. S. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Geschäftsordnung für die Finanzämter mit ergänzenden Bestimmungen (FAGOBek)“.
2.
Der Nr. 3.2 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Generelle abweichende Festlegungen zum Geschäftsgang, die ausschließlich elektronisch übermittelte Eingänge betreffen, können durch übergeordnete Behörden getroffen werden.”
3.
In den Anlagen 1 bis 4 werden in den Kopfzeilen jeweils die Wörter „der Ergänzenden Bestimmungen zu Abschnitt 4 der FAGO“ durch die Wörter „der Ergänzenden Bestimmungen zu Nr. 4 der FAGOBek“ ersetzt.
4.
Die Anlage 5 (Geschäftsordnung für das Finanzamt München – FAMGO) wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
§ 2
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 28. März 2017 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten die Nrn. 1, 3 und 4 mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft.
Hübner
Ministerialdirektor

Anlage