2010-F
Zertifizierung von mTAN
als Authentifizierungsverfahren
im Rahmen des elektronischen Schriftformersatzes
(Zertifizierungsbekanntmachung-mTAN – ZertiBek-mTAN)
als Authentifizierungsverfahren
im Rahmen des elektronischen Schriftformersatzes
(Zertifizierungsbekanntmachung-mTAN – ZertiBek-mTAN)
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 13. September 2017, Az. 76-C 2000-19/10
- 1.
- Zertifizierung
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) gibt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Folgendes bekannt:
Die Webanwendung KM-eGovCenter der Datenzentrale Baden-Württemberg wird als Authentifizierungsverfahren zertifiziert.
Die Anwendung erzeugt eine mobile Transaktionsnummer (mTAN), die per Short Message Service (SMS) an ein Mobiltelefon gesendet wird. Die technische und organisatorische Prüfung der Anwendung ergab, dass sie dem Stand der Technik entspricht.
Nach Anhörung der obersten Dienstbehörden gemäß § 2 Abs. 3 BayBITV werden die Schriftformerfordernisse des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes von der Zertifizierung ausgenommen.
- 2.
- Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor