2034.3.1-F
Änderung
der Bekanntmachung über die
Auszubildenden in den Verwaltungen und Betrieben
des Freistaates Bayern
der Bekanntmachung über die
Auszubildenden in den Verwaltungen und Betrieben
des Freistaates Bayern
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 12. September 2017, Az. 25-P 2518-1/26
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Auszubildenden in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern vom 24. September 2008 (FMBl. S. 198, StAnz. Nr. 40) wird wie folgt geändert:
Die Anlagen 1 und 2 werden nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
- Anlage 1: Ausbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt
- Anlage 2: Ausbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt