Teilfortschreibung
des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
– Beteiligungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
– Beteiligungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 27. Oktober 2017, Az. 55-L 9125.6-5/1
Der Bayerische Landtag hat dem Entwurf der LEP-Teilfortschreibung am 9. November 2017 mit Maßgaben zu den Festlegungen zugestimmt. Hierdurch wird ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich. Gemäß Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung bis zum 22. Dezember 2017 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat – oberste Landesplanungsbehörde – ausgelegt.
Dienstsitz München: Odeonsplatz 4, 80539 München, Zimmer KD/M 403;
Dienstsitz Nürnberg: Bankgasse 9, 90402 Nürnberg, Zimmer 114.
Zudem ist der Planentwurf auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (www.landesentwicklung-bayern.de) abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfs am Dienstsitz und im Internet als auch zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat per E-Mail oder auf dem Postweg bis einschließlich 22. Dezember 2017 (E-Mail:
lep-beteiligung@stmflh.bayern.de; Postanschrift: Odeonsplatz 4, 80539 München).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Hübner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor