2038.3-F
Vierte Änderung der Bekanntmachung über das
Verzeichnis der Hilfsmittel für die Zwischenprüfung
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
fachliche Schwerpunkte Steuer bzw. Staatsfinanz
und die Qualifikationsprüfungen für den Einstieg
in der dritten Qualifikationsebene dieser Fachlaufbahn
Verzeichnis der Hilfsmittel für die Zwischenprüfung
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
fachliche Schwerpunkte Steuer bzw. Staatsfinanz
und die Qualifikationsprüfungen für den Einstieg
in der dritten Qualifikationsebene dieser Fachlaufbahn
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 20. November 2017, Az. 26-P 3510-2/7
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Verzeichnis der Hilfsmittel für die Zwischenprüfung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachliche Schwerpunkte Steuer bzw. Staatsfinanz und die Qualifikationsprüfungen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene dieser Fachlaufbahn vom 2. Dezember 2011 (FMBl. S. 397), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Februar 2015 (FMBl. S. 83) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Überschrift werden die Wörter „(Hilfsmittelbekanntmachung-Q3 – HMQ3Bek)“ angefügt.
- 2.
- Nr. 1.1.8 wird wie folgt gefasst:
- „1.1.8
- Umsatzsteuer,
amtliche Handausgabe.“
- 3.
- Nr. 1.1.9 wird aufgehoben.
- 4.
- Die Nrn. 1.1.10 bis 1.1.12 werden die Nrn. 1.1.9 bis 1.1.11.
- 5.
- Nr. 1.1.13 wird aufgehoben.
- 6.
- Die Nr. 1.1.14 wird Nr. 1.1.12.
- 7.
- In Nr. 1.2.14 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- 8.
- Nach Nr. 1.2.14 wird folgende Nr. 1.2.15 eingefügt:
- „1.2.15
- GOÄ Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte,
Beck-Texte, dtv-Verlag.“
- 9.
- In Nr. 1.4 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
- 10.
- In Nr. 7 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst“ ersetzt.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft.
§ 2
Lazik
Ministerialdirektor