Teilfortschreibung
des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
– Anhörungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
– Anhörungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 2. Februar 2017, Az. 55-L 9125.6-4/1
Gemäß Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Bayerisches Landesplanungsgesetz wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung vom 21. Februar 2017 bis zum 22. März 2017 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat – oberste Landesplanungsbehörde – ausgelegt.
Dienstsitz München: Odeonsplatz 4, 80539 München, Zimmer KD/M 403;
Dienstsitz Nürnberg: Bankgasse 9, 90402 Nürnberg, Zimmer 114.
Zudem ist der Planentwurf im genannten Zeitraum auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (www.landesentwicklung.bayern.de) abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat per E-Mail oder auf dem Postweg bis einschließlich 22. März 2017 (E-Mail: lep-beteiligung@stmflh.bayern.de; Postanschrift: Odeonsplatz 4, 80539 München oder Bankgasse 9, 90402 Nürnberg).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Hübner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor