2003.4-F
Änderung der Bekanntmachung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
zu Standards und Richtlinien für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
in der bayerischen Verwaltung
Bekanntmachung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
vom 18. Juli 2018, Az. BS-C 1001-3/50
§ 1
In Nr. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der bayerischen Verwaltung (IuKSR) vom 10. Dezember 2004 (AllMBl. S. 657), die zuletzt durch Bekanntmachung des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 13. Juni 2016 (FMBl. S. 168) geändert worden ist, werden die Wörter „BayITS-11 Standardarbeitsplatz“ durch die Wörter „BayITS-11 Standardarbeitsplatz und mobile Endgeräte“ und die Wörter „BayITS-14 Software-Verteilung“ durch die Angabe „BayITS-14 Softwareverteilung“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2018 in Kraft.
Dr. Hans Reichhart
Stellvertreter des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
Stellvertreter des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung