Ausschreibung
der Stellvertretung der oder des Gleichstellungsbeauftragten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
der Stellvertretung der oder des Gleichstellungsbeauftragten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Zum 1. Januar 2019 ist für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Funktion der Stellvertretung der oder des Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen.
Entsprechende Bewerbungen von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich werden bis zum
17. September 2018
erbeten. Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips.
Die Bestellung als Stellvertretung von Gleichstellungsbeauftragten erfolgt für die Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung nach erneuter Ausschreibung. Die Rechtsstellung, die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertretungen ergeben sich aus den Art. 4 und 15 bis 19 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG). Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertretungen sind die Förderung und Überwachung des Vollzugs des BayGlG, die Mitwirkung bei der Erstellung und der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts sowie die Förderung der Durchführung des BayGlG mit eigenen Initiativen. Daneben wirken die Gleichstellungsbeauftragten und die Stellvertretungen an allen Angelegenheiten ihrer Dienststelle mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten im Einzelfall gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertretungen.