Wichtiger Hinweis zur Bekanntgabe im Amtsblatt ab dem Jahr 2019
Ab 1. Januar 2019 werden die vier bestehenden Amts- und Ministerialblätter (AllMBl., JMBl., FMBl. und KWMBl.) durch das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) ersetzt. Das BayMBl. wird elektronisch als Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung geführt und ist für jedermann kostenfrei auf der Verkündungsplattform Bayern unter
www.verkündung.bayern.de verfügbar. Die ab 2009 bis Ende 2018 herausgegebenen Amts- und Ministerialblätter bleiben auf der Verkündungsplattform dauerhaft kostenlos abrufbar. Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) bleibt von dieser Umstellung unberührt.
Der bekannte Infodienst der Verkündungsplattform bleibt weiter bestehen. Ab Jahresbeginn 2019 wird er per E-Mail auf das Erscheinen von Veröffentlichungen im BayMBl. hinweisen. Die Abonnenten des Infodienstes erhalten eine gesonderte Information über die bevorstehende Umstellung.
Eine Papierfassung des elektronisch geführten BayMBl. kann als Jahresabonnement bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech, gegen Entgelt bezogen werden. Weiterführende Informationen zu den Nachdrucken des BayMBl. erhalten Sie ab Jahresbeginn 2019 unter
www.verkündung.bayern.de im Bereich Service / Print-On-Demand.
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Veröffentlichung FMBl. 2018/17 S. 206 vom 21.12.2018
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