Veröffentlichung FMBl. 2018/17 S. 225 vom 08.11.2018

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Az. 26-P 3533-2/6
Durchführung der Qualifikationsprüfung 2019
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 8. November 2018, Az. 26-P 3533-2/6
 
In der Zeit vom 4. bis 11. April 2019 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2019 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungssekretäranwärter und Regierungssekretäranwärterinnen 2017 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die zweite Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2017 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die durch § 2 der Verordnung vom 4. Dezember 2017 (GVBl. 2018 S. 14) geändert worden ist, sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222) geändert worden ist.
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:
Schriftliche Prüfungen sind in den Fächern
Besoldungsrecht und Beamtenrecht,
Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht,
Versorgungsrecht,
Staatskunde und Verwaltungskunde und
Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen und Beihilferecht
abzulegen (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 1. Februar 2019 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
Hübner
Ministerialdirektor