Veröffentlichung FMBl. 2018/17 S. 227 vom 13.11.2018

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Az. 25-P 2607-1/172
Tarifvertrag zur Begleitung des Verfahrens
nach § 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen und für Heimat
vom 13. November 2018, Az. 25-P 2607-1/172
 
Nachstehend wird der Tarifvertrag zur Begleitung des Verfahrens nach § 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz zum Vollzug bekannt gegeben.
Der Tarifvertrag wurde abgeschlossen mit
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Bundesvorstand –, diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
und
dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik.
Der Tarifvertrag ist im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Änderungstarifverträge) und steht im Internet als Download
zur Verfügung.
 
Hübner
Ministerialdirektor
 
 
Tarifvertrag zur Begleitung des Verfahrens
nach § 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz
vom 30. Oktober 2018
 
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
§ 1
Wirkung der Erklärung zur Wechselbereitschaft
im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 3 Fernstraßen-Überleitungsgesetz
Die Erklärung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden zu ihrer Wechselbereitschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes zu Überleitungsregelungen zum lnfrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz und zum Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz sowie steuerliche Vorschriften (Fernstraßen-Überleitungsgesetz – FernstrÜG) vom 14. August 2017 schließt die Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz nicht aus.
§ 2
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2018 in Kraft.
Berlin, den 30. Oktober 2018