2030.8.3-F
Neunte Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 12. März 2018, Az. 25-P 1820-9/47
§ 1
Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 2. August 2017 (FMBl. S. 332) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Buchst. a wird die Angabe „19.543 €,“ durch die Angabe „21 300 €,“ ersetzt.
- 2.
- In Buchst. b wird die Angabe „9.018 €“ durch die Angabe „8 419 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor